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26.09.2009:

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Feuerwerk Verkauf

Bedingungen für die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern

Für die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern braucht man eine Bewilligung. Diese erstellt in der Regel das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde. Das Verkaufspersonal muss mindestens achtzehn Jahre alt sein, da viele Feuerwerkskörper nur an volljährige Personen abgegeben werden dürfen. Desweiteren sollte das Personal einen entsprechenden Kurs absolviert haben. Der Verkaufsstand darf keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein und die zum Verkauf bzw. die gelagerten Feuerwerkskörper müssen einen Mindestabstand von zwei Metern zu Schaufenstern, Eingängen und Rückwänden haben. Für den Verkauf an Tankstellen gilt zusätzlich ein Mindestabstand von fünfzehn Metern zu den Zapfsäulen. Auch darf der Verkaufsstand nicht unter dem Dach der Tankstelle aufgebaut werden. Desweiteren muss der Verkaufsstand eine geschlossene Rückwand besitzen.

Arten von Feuerwerkskörpern

Unter Feuerwerk versteht man pyrotechnische Gegenstände, die Lichteffekte, Geräuscheffekte, Rauch und künstlichen Nebel erzeugen.

Man unterteilt Feuerwerk in verschiedene Klassen:
Dazu kommt dann noch Feuerwerk für technische Zwecke in den Klassen T1 und T2.

Feuerwerk wird unterteilt in Höhenfeuerwerk, Bodenfeuerwerk, kombiniertes Höhen- und Bodenfeuerwerk. Höhenfeuerwerk wird in den Himmel geschossen bzw. von einem Eigenantrieb in den Himmel getragen. Dazu gehören z.B. Raketen, die jedoch bei professionellen Feuerwerken immer öfter von Kugelbomben oder Zylinderbomben abgelöst werden, da ihre Flugbahn zuverlässiger und damit sicherer ist. Bodenfeuerwerk wird am Boden gezündet und verbleibt auch während des Abbrennens dort. Bekannt sind da vor allem die Fontänen, Vulkane und Sonnen. Eine Zwischenstellung nehmen Feuertöpfe, römische Lichter und die immer beliebteren Feuerwerksbatterien ein. Desweiteren gibt es noch die kombinierten Höhen- und Bodenfeuerwerke. Knallsätze wie Chinaböller, Kanonenschläge oder Knallfrösche sind mit unterschiedlichen Mengen Schwarzpulver ( einem Gemisch aus Salpeter, Schwefel und fein gepulverter Holzkohle ) gefüllte Papphülsen. Die Hauptbestandteile von Feuerwerkskörpern sind Schwarzpulver und Zusätze aus verschiedenen Farbgebern und Magnesium Aluminium.

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Generell ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern nur an den letzten drei Werktagen des Jahres gestattet. Gezündet werden darf Feuerwerk der Klasse II nur am 31.12. und 01.01. Für den Rest des Jahres bedarf es einer Sondergenehmigung des Ordnungsamtes der Gemeinde, wo das Feuerwerk stattfinden soll. Diese muss schriftlich beantragt werden und es muss ein begründeter Anlass vorliegen. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig. Eine Ausnahme bilden die Feuerwerke der Klasse I, diese dürfen das ganze Jahr über verkauft und gezündet werden.

Hier finden Sie noch Informationen zur Feuerwerk Haftung und zur Feuerwerk Genehmigung.

Die neuesten Informationen aus dem Feuerwerk Blog: